Rückblick 42. Benediktbeurer Management-Gespräche

11. Oktober 2019
Thema: „Corporate Governance – Wer kontrolliert den Aufsichtsrat?“

Impulsgeber / Vorträge

Daniela Bergdolt, Vizepräsidentin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V., Düsseldorf

Prälat Dr. Lorenz Wolf, Vorsitzender des BR-Rundfunkrates und der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz, München

Dr. Joachim Faber, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutschen Börse AG,  Frankfurt am Main

Kernfragen:
  • In wie weit wird der Aufsichtsrat seiner Kontrollfunktion gerecht?
  • Wie lassen sich die Verantwortlichkeiten von Vorstand und Aufsichtsrat möglichst klar voneinander abgrenzen?
  • Wie kann die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats gewährleistet werden?
  • Welche Instrumente können die Wirksamkeit der Aufsichtsräte von Not-For-Profit-Organisationen unterstützen?
Zentrale Aussagen und Ergebnisse
  • Ausländische, z.B. angelsächsische (Finanz-)Investoren, die das deutsche System der Doppelspitze aus Vorstand und Aufsichtsrat nicht kennen, fordern zunehmend ein weiteres Kontrollorgan, das den Aufsichtsrat kontrollieren soll.
  • Der Corporate Governance Kodex stellt, wenn richtig angewendet, ein sehr machtvolles Instrument zur Kontrolle des Aufsichtsrats dar.
  • Das bewährte System sollte nicht aufgebrochen werden. Die bereits vorhandenen Kontrollinstrumente sollen konsequent angewandt werden, denn ein starker Aufsichtsrat braucht eine starke Hauptversammlung, einen starken Vorstand und wachsame Aktionäre, somit braucht es kein weiteres Organ, sondern mehr Engagement in den bereits vorhandenen Organen, um ein gutes Gleichgewicht an der Doppelspitze deutscher Unternehmen herzustellen und zu erhalten.
  • Aufsicht und Kontrolle können nur funktionieren, wenn auch der Sinn des Unternehmens verstanden und bewusst gemacht wird.
  • Tugendhaftigkeit und Ehrlichkeit stellen wichtige Eigenschaften eines Aufsichtsrats dar.
  • Corporate Governance schützt die Investoren und erreicht weite Akzeptanz aufgrund der gesellschaftlichen Unternehmensführung.
  • Auch Stiftungen mit ihrem gesellschaftlichen Auftrag sollten eine Corporate Governance ebenso befolgen wie Unternehmen.
  • Der Aufsichtsrat wird durch die Hauptversammlung, sich selbst und durch die Medien kontrolliert. Leider zeigt die Realität, dass nur 2-5% des stimmberechtigten Kapitals tatsächlich zur Hauptversammlung erscheinen, der Rest wird über Depotstimmen geregelt. Somit kann die Hauptversammlung ihre Kontrollfunktion kaum wahrnehmen.
  • Der Aufsichtsrat selbst ist das Kontrollinstrument für den Aufsichtsratsvorsitzenden, im angloamerikanischen System gibt es zudem einen Senior Independent Director, an dem sich Investoren bei Kritik am Aufsichtsratsvorsitzenden wenden können.
  • Die Medien als vierte Gewalt bilden ebenso ein wirksames Kontrollinstrument für den Aufsichtsrat.