Rückblick 29. Benediktbeurer Management-Gespräch
08. März 2013
Thema: „Steuer- und Verteilungsgerechtigkeit – Herausforderung für Unternehmen und Gesellschaft“
Impulsgeber / Vorträge
Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Berlin
Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff, Präsident des Bundesfinanzhofs, München
Kernfragen
- Mit welchen Herausforderungen werden Unternehmen und gemeinnützige Organisationen durch die Verteilungsdebatte konfrontiert?
- Welche Möglichkeiten haben Unternehmen, um auf die gesellschaftlichen Veränderungen zu reagieren?
- Welche Ansatzunkte gibt es in Unternehmen, um Verteilungsgerechtigkeit zu stärken?
- Welche politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen können Unternehmen dabei unterstützen, Verteilungsgerechtigkeit stärker zu befördern?
Zentrale Aussagen und Ergebnisse
- Wohlfahrtsverbände müssen sich in die Diskussion um Verteilungsgerechtigkeit einbringen, da hierbei Rahmenbedingungen der Gesellschaft gestaltet werden
- Wie kann Gerechtigkeit im Rahmen dieser Debatte definiert werden? „Gerecht“ ist, was das Gemeinwesen als notwendig erachtet und für das Gemeinwohl bereit ist einzubringen
- Politische Aufgaben und Strukturen müssten hinterfragt werden, um Einsparpotentiale realisieren zu können
- Die Akzeptanz von Steuern hängt davon ab, ob sie gleichmäßig bzw. gerecht erhoben werden
- Der Staat interveniert momentan steuerpolitisch maßgeblich: Derzeit gibt es die höchsten Steuereinnahmen, die es je in der Geschichte der BRD gegeben hat
- Sozialstaatsprinzip muss gewährleistet sein: Starke Schultern müssen mehr tragen, als schwache Schultern
- Bei der Einkommenssteuer tragen die obersten 10 % der Steuerzahler fast 55 % des gesamten Einkommenssteueraufkommens. Rund 20 % zahlen aufgrund geringen Einkommens überhaupt keine Steuern. Die Verteilungsgerechtigkeit ist bei der Einkommenssteuer gewährt.
- Gerechtigkeitsprobleme existieren bei der Besteuerung von Vermögen: Eine gleichmäßige Erfassung von Vermögen bzw. Erbschaften (eine Differenzierung zwischen Privat- und Unternehmensvermögen sollte aufgehoben werden) bei einem einheitlichen, niedrigen Steuersatz mit angemessenen Freibeträgen und Stundungsregelungen für Vermögen, das unternehmerisch genutzt wird, würde zu mehr Gerechtigkeit führen
- Es besteht deutlicher Reformbedarf im deutschen Steuerrecht: Die hohe Komplexität des Steuerrechts bewirkt, dass es von der Finanzverwaltung nicht mehr in dem gesetzlich gebotenen Maße vollzogen werden kann und verursacht damit Kosten; eine gezielte Einführung von weiteren Pauschalisierungen wären bspw. für alle zweckdienlich.