Rückblick 29. Benediktbeurer Management-Gespräch

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08. März 2013
Thema: „Steuer- und Verteilungsgerechtigkeit – Herausforderung für Unternehmen und Gesellschaft“

Impulsgeber / Vorträge

Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Berlin

Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff, Präsident des Bundesfinanzhofs, München

 

Kernfragen

  • Mit welchen Herausforderungen werden Unternehmen und gemeinnützige Organisationen durch die Verteilungsdebatte konfrontiert?
  • Welche Möglichkeiten haben Unternehmen, um auf die gesellschaftlichen Veränderungen zu   reagieren?
  • Welche Ansatzunkte gibt es in Unternehmen, um Verteilungsgerechtigkeit zu stärken?
  • Welche politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen können Unternehmen dabei unterstützen, Verteilungsgerechtigkeit stärker zu befördern?

Zentrale Aussagen und Ergebnisse

  • Wohlfahrtsverbände müssen sich in die Diskussion um Verteilungsgerechtigkeit einbringen, da hierbei Rahmenbedingungen der Gesellschaft gestaltet werden
  • Wie kann Gerechtigkeit im Rahmen dieser Debatte definiert werden? „Gerecht“ ist, was das Gemeinwesen als notwendig erachtet und für das Gemeinwohl bereit ist einzubringen
  • Politische Aufgaben und Strukturen müssten hinterfragt werden, um Einsparpotentiale realisieren zu können
  • Die Akzeptanz von Steuern hängt davon ab, ob sie gleichmäßig bzw. gerecht erhoben werden
  • Der Staat interveniert momentan steuerpolitisch maßgeblich: Derzeit gibt es die höchsten Steuereinnahmen, die es je in der Geschichte der BRD gegeben hat
  • Sozialstaatsprinzip muss gewährleistet sein: Starke Schultern müssen mehr tragen, als schwache Schultern
  • Bei der Einkommenssteuer tragen die obersten 10 % der Steuerzahler fast 55 % des gesamten Einkommenssteueraufkommens. Rund 20 % zahlen aufgrund geringen Einkommens überhaupt keine Steuern. Die Verteilungsgerechtigkeit ist bei der Einkommenssteuer gewährt.
  • Gerechtigkeitsprobleme existieren bei der Besteuerung von Vermögen: Eine gleichmäßige Erfassung von Vermögen bzw. Erbschaften (eine Differenzierung zwischen Privat- und Unternehmensvermögen sollte aufgehoben werden) bei einem einheitlichen, niedrigen Steuersatz mit angemessenen Freibeträgen und Stundungsregelungen für Vermögen, das unternehmerisch genutzt wird, würde zu mehr Gerechtigkeit führen
  • Es besteht deutlicher Reformbedarf im deutschen Steuerrecht: Die hohe Komplexität des Steuerrechts bewirkt, dass es von der Finanzverwaltung nicht mehr in dem gesetzlich gebotenen Maße vollzogen werden kann und verursacht damit Kosten; eine gezielte Einführung  von weiteren Pauschalisierungen wären bspw. für alle zweckdienlich.