Pressemitteilung: 42. Benediktbeurer Management-Gespräche

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42. Benediktbeurer Management-Gespräche am 11. Oktober 2019, 15.30 Uhr im Barocksaal des Klosters Benediktbeuern

„Corporate Governance – wer kontrolliert den Aufsichtsrat?“

Am 11. Oktober trafen sich Vertreter aus Wirtschaft und Wohlfahrt zu den 42. Benediktbeurer Management-Gesprächen im Barocksaal des Klosters Benediktbeuern. Im Mittelpunkt der Dialogveranstaltung stand der Aufsichtsrat und seine kontrollierende Funktion. Impulsvorträge hielten Daniela Bergdolt, Vizepräsidentin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (Düsseldorf) und Prälat Dr. Lorenz Wolf, Vorsitzender des BR-Rundfunkrates und der ARD-Gremienvorsitzenden-Konferenz. Die Dinner Speech wurde von Dr. Joachim Faber, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutschen Börse AG (Frankfurt a. M.) gehalten.

Benediktbeuern, 22.11.2019 – Das dreistufige Corporate Governance-Modell, bestehend aus den Kontrollinstanzen Hauptversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat, regelt die Leitung und Überwachung von Unternehmen zum Wohlwollen aller Anspruchsgruppen – so zumindest die begriffliche Definition von Corporate Governance. Die drei Organe informieren sich regelmäßig, der Aufsichtsrat übernimmt dabei die Position des Wächters, indem er die Mitglieder des Vorstands bestellt, überwacht und beratende Funktion einnimmt. Doch entspricht diese Funktionszuweisung der unternehmerischen Realität? Überwacht der Aufsichtsrat lediglich und berät – oder greift er, wie aktuelle Unternehmensbeispiele zeigen, nicht mittlerweile auch akut ins operative Geschäft ein und beeinflusst – auch durch die Persönlichkeitsstruktur einzelner Aufseher – in hohem Maße das Wohl und Wehe ganzer Unternehmen? „Immer mehr rückt die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen und Not-for-Profit-Organisationen in den öffentlichen Blick. Nicht nur bei Skandalen wie etwa bei Volkswagen stellt sich die Frage, welche Rolle die Aufsichtsräte einnehmen. Letztlich geht es auch darum, wie sich Aufsichtsgremien informieren und wie sie Verantwortung übernehmen“, sagt Prof. Dr. Egon Endres, Professor an der Katholischen Stiftungshochschule München und gemeinsam mit Michael Thiess, Inhaber von MICHAEL THIESS Management Consultants in München, Initiator der Benediktbeurer Management-Gespräche. Für die beiden Initiatoren ergibt sich daraus auch unmittelbar die Frage nach dem Korrektiv: „Gesellschafter von Privat-Unternehmen bzw. die Mitglieder von Non-Profit-Unternehmen oder gar Stiftungen hoffen, dass der jeweilige Vorstand verantwortungsvoll die Geschäfte führt. Die Kontrolle übernimmt der Aufsichtsrat“, sagt Michael Thiess, „doch ist dieser kompetent besetzt? Wird er seiner Aufsichtsrolle gerecht? Wer kontrolliert den Aufsichtsrat, auf dessen Sachkenntnis sich viele verlassen?“

Impulsgeber Prälat Dr. Lorenz Wolf, Vorsitzender des BR-Rundfunkrats und der ARD-Gremienvorsitzenden-Konferenz, betont, dass es zunächst einmal wichtig sei, dass anerkannte Standards für Aufsichtsgremien (wie sie bspw. in einem Corporate Governance Kodex definiert sind) eingehalten werden. Am Ende komme es aber auch darauf an, dass die Mitglieder eines Aufsichtsgremiums den jeweils geltenden Ordnungsrahmen verinnerlichen und die äußerlich vorgegebene Governance zur Selbststeuerung werde. Wichtig sei ferner, dass ein Aufsichtsgremium in ein Gesamtgefüge eingebettet sei. Es sei nur bedingt richtig, dass das Plenum des Rundfunkrats in letzter Instanz Entscheidungen vornehmen könne: „Das trifft etwa bei Wahlen zu oder bei der Feststellung von Verstößen gegen gesetzliche Programmgrundsätze. In vielen Bereichen aber, wie z. B. bei Finanzangelegenheiten oder in Rechtsfragen ist der Rundfunkrat eingebettet in ein Institutionsgefüge. So bestimmt etwa die unabhängige Kommission für die Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF), welcher Anteil aus dem Rundfunkbeitragsaufkommen einer Anstalt wie dem Bayerischen Rundfunk zusteht; der Verwaltungsrat überprüft den Haushaltsplan und den Jahresabschluss und empfiehlt Zustimmung oder Ablehnung. Der Rundfunkrat genehmigt ihn dann. Über die Zahlen des BR beugt sich auch der Bayerische Oberste Rechnungshof. Bei rechtlichen Zweifelsfragen gibt es die Rechtsaufsicht.“ Prälat Dr. Wolf spricht in seinem Impuls von einem ausbalancierten Kräfteverhältnis der Kontrollinstanzen. Auch entschärft er das Argument der Machtverlagerung innerhalb des Kontrollgremiums zugunsten des Vorsitzenden. Als Rundfunkratsvorsitzender sieht er es als seine Pflicht und Aufgabe, das Gremium zu moderieren, ohne dabei eigene Interessen zu vertreten oder gar durchzusetzen. „Ich bin in einer vermittelnden Aufgabe und habe streng darauf zu achten, dass alle Beteiligten zu Wort kommen und gehört werden.“

Impulsgeberin Daniela Bergdolt, Vizepräsidentin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V., Düsseldorf, sieht hier ebenfalls keine grundsätzliche Machtverschiebung, sondern spricht von Einzelfällen. Und selbst dann, wenn sich die Gewichte verschieben, habe das nichts mit der Ausgestaltung der Rolle des Aufsichtsrats in Gesetz oder Satzung zu tun, sondern sei tendenziell personengebunden. „Als Mitglied im Aufsichtsrat halte ich die Rechte der Hauptversammlung hoch. Allerdings müssen wir im Kopf behalten, dass die Mitglieder der Hauptversammlung vor allem aus Privataktionären bestehen, die weder die Zeit noch die Kenntnisse haben, um die Kontrollaufgaben des Aufsichtsrats auszuüben. Die Aufgabenverteilung zwischen den drei Instanzen ist also eine logische Konsequenz“, sagt Daniela Bergdolt. „Unser System in der Kontrolle eines Unternehmens ist gut, hier braucht es meines Erachtens kein weiteres Korrektiv des Aufsichtsrats. Zumal Aufsichtsräte mittlerweile persönlich haften, wenn sie ihre Kontroll- und Überwachungspflichten verletzen und daraus unternehmerischer Schaden resultiert.“ Für Vizepräsidentin Bergdolt stellt sich nicht die Frage nach einem Umbau des Systems, das habe „sich bereits bewährt“, allerdings ermutigt sie in ihrem Impuls alle Aktionäre, sich in der Hauptversammlung aktiv und kritisch einzubringen und die Kontrollfunktion des Aufsichtsrats vehement einzufordern. Prälat Wolf weist darüber hinaus darauf hin, dass es in den letzten Jahren eine Reihe an Anpassungen gab, wie etwa die Erweiterung der Transparenzpflichten, der Ausbau der Unabhängigkeit der Gremien durch eigene Etatlinien etc. „Generell“, so seine Worte, „sollten allgemein anerkannte Standards guter Aufsichtstätigkeit überall gleichermaßen umgesetzt werden.“

Nach einem Kulturprogramm in Zusammenarbeit mit den 10. Orff-Tagen der Bayerischen Philharmonie unter Leitung von Mark Mast, hielt Dr. Joachim Faber, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutschen Börse AG, beim festlichen Abendessen im Speisesaal der Salesianer Don Boscos eine Dinner Speech. Er ging maßgeblich auf den gesellschaftlichen Aspekt der Corporate Governance ein – und bezog sich dabei unter anderem auf ein Papier, das erst kürzlich vom Business Roundtable in Washington vorgelegt wurde. Unternehmen, so der Trend, wollen heute nicht ausschließlich in der Pflicht ihrer Aktionäre stehen, sondern auch einen gesellschaftlichen Beitrag leisten und auch soziale Verantwortung übernehmen. „Die Reputation trägt wesentlich zum Erfolg eines Unternehmens bei und schützt letztendlich auch die Investoren“, sagt Dr. Joachim Faber. Stiftungen, zum Beispiel, seien von ihren Spendern abhängig, eine gute gesellschaftliche Reputation sei ihr höchster Wert. Die Umorientierung auf das Wahrnehmen gesellschaftlicher Verpflichtungen bezeichnet der Aufsichtsratsvorsitzende als „eine bemerkenswerte Reise“, die er sehr positiv bewerte. Die 42. Benediktbeurer Management-Gespräche wurden freundlicherweise von der SANEMUS AG (München) finanziell unterstützt. Die 43. BMGs finden im April 2020 statt.

 

Bei Rückfragen und Bildbedarf können Sie sich gerne an folgenden Pressekontakt wenden:

Katholische Stiftungshochschule München, Sibylle Thiede, sibylle.thiede@ksh-m.de, 089 48092-8466.

 

 

Über die Benediktbeurer Management-Gespräche

Die Benediktbeurer Management-Gespräche (BMG) werden seit 2000 gemeinsam von Prof. Dr. Egon Endres, Professor für Sozialwissenschaften an der Katholischen Stiftungshochschule München, und Michael Thiess, MICHAELTHIESS Management Consultants, München, veranstaltet. Sie zielen auf den gedanklichen Austausch und das „Networking“ von Entscheidungsträgern aus Wirtschaftsunternehmen und sozialen Organisationen. Existieren traditionell kaum Berührungspunkte zwischen beiden Welten, so haben sich die Handlungsanforderungen von sozialen Organisationen und Wirtschaftsunternehmen in den vergangenen Jahren angeglichen. Dabei haben beide Seiten im Umgang mit ihrer jeweiligen Umwelt unterschiedliche Kompetenzen entwickelt, was einen Blick über den Tellerrand lohnenswert erscheinen lässt. In diesem Sinne verstehen sich die Benediktbeurer Management-Gespräche als Forum, durch das neue Impulse für „lernende“ Organisationen und ihre Manager gewonnen werden. Die handverlesene Auswahl der Gäste gewährleistet einen anregenden und intensiven Gedanken- und Erfahrungsaustausch.

 

Katholische Stiftungshochschule München (KSH München)

Die Katholische Stiftungshochschule München ist eine national und international hoch angesehene Hochschule für Sozial-, Pflege- und pädagogische Berufe in kirchlicher Trägerschaft. Sie bietet ihren etwa 2400 Studentinnen und Studenten an den beiden Standorten Benediktbeuern und München eine intensive und professionelle Betreuung. Neben den Bachelorstudiengängen Soziale Arbeit, Pflegemanagement, Pflegepädagogik, Pflege dual, Bildung & Erziehung im Kindesalter und Religionspädagogik und kirchliche Bildungsarbeit (auch im Doppelstudium mit der Sozialen Arbeit) bietet die Katholische Stiftungshochschule München auch Masterstudiengänge und vielfältige Fort-bildungsveranstaltungen an. Ein wissenschaftliches und zugleich praxisorientiertes Studium sowie das christliche Menschenbild begründen den besonderen Auftrag der Hochschule.

 

MICHAEL THIESS Management Consultants

MICHAEL THIESS Management Consultants ist eine leistungsfähige Strategieberatung und unterstützt international bedeutende Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie öffentliche Institutionen und Non-Profit Organisationen in allen Fragen der Unternehmensführung. Neben der Strategie-, Prozess- sowie Organisationsberatung weisen MICHAEL THIESS Management Consultants ebenfalls in den Bereichen Post Merger Integration, Effizienzsteigerung in Marketing & Vertrieb sowie Innovationsstrategien besondere Leistungen vor. Der Schwerpunkt der Beratungstätigkeit liegt auf den Branchen und Geschäftsfeldern Healthcare, Pharmaindustrie, Medizintechnik-Unternehmen, Non-Profit-Organisationen, High Tech-Branche und Wirtschaftsförderung.

 

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